Das innerbetriebliche Präventionsmodell

I. Primärprävention

 

Hierzu zählen früh einsetzende und langfristig angelegte Verbeugungsmaßnahmen als Bestandteil einer allgemeinen Gesundheitserziehung. Bezugsgruppen sind Auszubildende und Eltern bzw. Erzieher von Kindern.

 

Auszubildende:

In einer Standortbestimmung zur Drogenprävention ist die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) zu dem Ergebnis gekommen, dass „nicht ein einzelner Faktor, sondern ein komplexes Bündel von Ursachen die Entwicklung einer Abhängigkeit bewirkt.“

 

Sinnvoll kann Suchtprävention hiermit nur sein, wenn sie in einem größeren Begründungszusammenhang gesehen wird, der eine Interdependenz von komplexen Ursachen und entsprechenden Maßnahmen reflektiert.

 

Der Begriff „Gesunde Lebensführung“ sollte hier als der zentrale Zielwert von betrieblich präventiver Gesundheitserziehung angesehen werden. Damit erhält die betriebliche Präventionsarbeit auch einen gesellschaftlichen Wert.

 

Aufgabe betrieblicher Präventionsarbeit heißt also hier, an der Befähigung ihrer Auszubildenden beteiligt zu sein, sich aufgrund von physischer, psychischer und sozialer Gesundheit jederzeit – möglichst ein Leben lang – an allen betrieblichen und gesellschaftlichen Prozessen uneingeschränkt beteiligen zu können.

 

Das Ziel – gesunde Lebensführung – bedeutet also nicht Verzicht auf Genuss, Geselligkeit oder auf Freude am Leben; sie ist vielmehr Voraussetzung und Bestandteil selbst erworbener individueller und kollektiver Lebensqualität, die für den Einzelnen Genussfähigkeit schafft.

 

Gesund sein, das heißt fit und aktiv sein, aber auch ausgeglichen, lebensfroh, sozial integriert und beteiligt an betrieblicher und gesellschaftlicher Kooperation.

 

Ziel von Präventionsarbeit für diese Bezugsgruppe ist demnach, physische, psychische und soziale Gesundheit, Fitness, Selbstsicherheit, soziale Kompetenz, Ich-Stärke, Selbstkonzept zu erhalten oder zu erlangen, damit sie selbstverantwortlich sowohl aktuell als auch langfristig lernen, mit allen unvermeidlichen Abhängigkeiten gesundheitsgerecht umzugehen und gesundheitsfeindliches Suchtverhalten zu vermeiden.

 

Empfohlene Maßnahmen sind:

  • Aufklärungsarbeit bzw. Unterricht im betrieblichen Schulungsangebot
  • Einzelfallberatung, Beratungsstunden
  • Gruppenarbeit (Leitung und Beratung)
  • sportlicher Maßnahmenkatalog, Betriebssport aus allgemein- und sportpsychologischer Perspektive


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Eltern bzw. Erzieher von Kindern:

 

Die Erkenntnis, dass die Familie ein hervorragender Ort primärpräventiver Erziehungsarbeit sein sollte und könnte, ist nicht neu; auch nicht die Forderung, dass den Eltern entsprechende Hilfen zur Bewältigung dieser Aufgabe angeboten werden sollten.

 

Aber das „wie“ der Elternbildung, die Art der Vermittlung, muss ständig neu reflektiert und gestaltet werden. Um bewusst erziehen zu können, sollte das eigene Verhalten erkannt und überprüft werden.

 

Eine sinnvolle Elternarbeit zielt meist auch auf Einstellungs- und Verhaltensänderungen der Eltern ab. Daraus resultiert jedoch eine schwierige didaktische Aufgabe. Denn Wahrnehmungs- und Denkprozesse von Erwachsenen werden von deren Werthaltungen, die meist in einem homogenen Weltbild begründet liegen, bestimmt und unterliegen selektiven Einflüssen. Sie sind deshalb nicht leicht zu verändern.

 

Insbesondere ihre erzieherischen Wertvorstellungen, die in Liebe und Fürsorge eingebettet sind, erscheinen nicht selten unantastbar. Kritisches In-Frage-Stellen löst Gefühle der Bedrohung und nachfolgend große Widerstände aus.

 

Sinnvolle präventive Arbeit mit Eltern sollte von den reinen Sachinformationsveranstaltungen ausgehend erweitert und verändert werden.

 

Empfohlene Maßnahmen sind:

  • Einzelfallberatung
  • Sachinformationsveranstaltungen
  • Gruppenarbeit, Leitung
    • Bildung von Selbsterfahrungsgruppen


Wer über Suchtgefahren reden will, muss die eigenen alltäglichen Gewohnheiten oder Abhängigkeiten reflektieren können. Sie stehen in engem Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit eines Erziehers gegenüber seinen Kindern.

 

Es geht hierbei nicht um eine moralisierende Abstinenzforderung. Vielmehr geht es darum, dass Erzieher sich für suchtbildendes Verhalten im Alltag sensibilisieren.  

 


II. Sekundärprävention

 


Diese bezieht sich auf Hilfe für Gefährdete und Risikogruppen, sowie diagnostizierte Abhängige ohne therapeutische Erfahrung.

 

Empfohlene Maßnahmen sind:

 

  • Einzelfallberatung, Informationsvermittlung
  • psychologisch-pädagogische Betreuung
  • Beratung über einen längeren Zeitraum
  • Intervention in Krisensituationen
    • Bereitschaftsdienst rund um die Uhr
  • Zusammenführung zu psychologischen Gesprächsrunden, Selbsterfahrung
  • Förderung von Gruppenbildung Co-Abhängiger z. B. Ehepartner
    • Informationsvermittlung und Verhaltenstraining, Aufarbeitung von eigenen Problemen und Konflikten

 

 

III. Tertiärprävention

 

 

Sie bezieht sich auf die Beratung und die Nachbetreuung von Abhängigen nach therapeutischer Erfahrung (Klinikaufenthalt).

 

Empfohlene Maßnahmen sind:

 

  • Einzelfallberatung
  • Betreuung
  • längerfristige Einzelfallberatung als Prozessgeschehen
  • Gruppenarbeit und Selbsterfahrung unter Berücksichtigung bestehender therapeutischer Erfahrung
  • kooperative Zusammenarbeit mit therapeutischer Klinik
  • Durchführung von Seminaren allgemeinbildender Art
  • Stress-Inokulations-Training auf der Basis einer bereits erlernten, sonst zu vermittelnden Entspannungsmethode
  • Maßnahmen aus sportpsychologischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung eines sportmedizinischen Attestes (Betriebsarzt)