Optimal funktionstüchtig ...

In einer Leistungsgesellschaft muss jeder ein natürliches Interesse entwickeln, seine Möglichkeiten zur Leistungserbringung voll auszuschöpfen. Für alle die in einem Arbeitsverhältnis stehen, ist diese Einstellung ein Selbstverständnis gegenüber dem Arbeitgeber.

Aber ist diese Grundhaltung nicht auch selbst geschuldet? Wir blühen doch auf in dem Gefühl, an die Grenzen der Belastbarkeit herangegangen zu sein. Ein hoher Prozentsatz unserer Zufriedenheit im Alltag kommt dadurch zustande, dass wir uns dort optimal eingebracht haben, wo eine Leistung von uns gefordert wurde.

Der Mensch in der modernen Industrielandschaft hat Spaß an der Leistung entwickelt. Das was uns Freude bereitet, tun wir gerne, regelmäßig und mit großem Engagement. Die Grenze zu einem  Zuviel  ist fließend. Viele individuelle Kriterien spielen eine ausschlaggebende Rolle. Jedes Zuviel auf einer Verhaltensebene steht aber auch in dem Verruf, bereits als „süchtig“ aufgefasst und klassifiziert zu werden. Der Grat ist schmal, wo einerseits ein Verhalten mit Hingabe, Ausdauer und großer Begeisterung passiert und wo andererseits die Selbstschädigung anfängt, die wesentliches Merkmal einer Suchtbestimmung ist. Damit ist das entscheidende Kriterium, wo süchtiges Verhalten beginnt, auch benannt, nämlich bei der Tendenz zu selbstschädigendem Verhalten. Im hiesigen Gesundheitswesen sind folgende Merkmale zur Feststellung von Selbstschädigung anerkannt:

  • Einengung des sonstigen Interessenspektrums,
  • die Beschränkung des persönlichen Entwicklungspotentials (besonders für Jugendliche interessant) und für alle wichtig
  • die Verkümmerung sozialer Beziehungen.

Die Betrachtung legt hier zusätzlichen Wert auf Hinweise, dass z. B. an das sonstige Leben keinerlei Ansprüche mehr gestellt werden, dass der Suchtaspekt unzweifelhaft die Person dominiert, und dass über die Einseitigkeit weitere gesundheitliche Nachteile entstehen können. Der innere Zustand an Zufriedenheit ist damit nur über das jeweilige Suchtverhalten erreichbar (Ausschließlichkeitsanspruch).

Die jungen Burschen dürfen also weiter fanatisch gerne wummernde Technomusik hören, der Fernsehkonsument darf weiterhin problemlos einschalten, der Amateursportler darf auf Leistung trainieren und die jungen Mädchen dürfen sich leidenschaftlich stylen.

Die persönliche Sucht stellt also nicht nur einen Versuch dar, Bedürfnisse unmittelbar und unter Umgehung von Verhaltensweisen, die auf natürliche Weise zu ihrer Befriedigung führen (vgl. Heckhausen 1983), zu befriedigen. Süchtiges Verhalten kann zunächst vorübergehender Natur sein und auch positiv betrachtet und bewertet werden. Dies besonders dann, wenn sich im Leistungsverhalten auch der angestrebte Erfolg einstellt. Legitim dürfte auch sein, Suchtverhalten zur Leistungsoptimierung vorübergehend zu verwenden. Der Zeitraum sollte hier jedoch kritisch betrachtet werden.