Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber

 

Grundsätzlich ist es bei Suchterkrankungen immer gut und hilfreich, mit offenen Karten zu spielen. Kein Süchtiger ahnt in einer akuten Phase, was andere alles über ihn wissen, vor allem wie wirklich über ihn gedacht wird. Lange Zeit lebt er in der Überzeugung, dass keiner von seinem Problem etwas weiß. So ist es auch am Arbeitsplatz beim Arbeitgeber.

Viele wissen, keiner sagt etwas, kaum jemand wird sich auf die Problemsituation hin konstruktiv einbringen. Keiner will etwas falsch machen. Was tun?

 Zunächst ist es wichtig, alle Fragen der Arbeitsplatzsicherung bzw. einer möglichen Kündigung auch juristisch zu betrachten. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht klärt Sie über Rechte und Pflichten ausführlich auf.

 

Es steht allerdings fest, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch krankheitsbedingt Ihren Arbeitsplatz verlieren können. Ein Kündigungsgrund „Suchterkrankung“ alleine genügt meist nicht. Eine wirksame Kündigung muss auch die betriebliche Interessenlage eingehend berücksichtigen. Unerlässlich ist in jedem Fall Ihre Bereitschaft, sich helfen zu lassen, d. h. auch therapiebereit zu sein. Die Rechtsprechung ist hier um einen für alle Beteiligten gangbaren Kompromiss bemüht (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17.05.2010, 5 Sa 1072/09).

 Mein Tipp:

 

Sprechen Sie offensiv mit Ihrem Arbeitgeber, teilen Sie mit, welche Art von Hilfsangeboten Sie beanspruchen werden. Berücksichtigen Sie auch die Interessenlage Ihres Arbeitgebers. Ist eine Therapie notwendig, reden Sie über Zeiträume und vor allem über ein Danach.

 

Es kann sein, dass der Arbeitgeber aus sich heraus und auch nach einer Therapie eigene Vorstellungen bezüglich Ihrer weiteren Verwendung hat. Vielleicht haben Sie nicht mit so etwas gerechnet. Sie können enttäuscht werden. Möglicherweise ist es auch so, dass Sie sich neu qualifizieren und innerbetrieblich aufbauen müssen. Ihre persönliche Bereitschaft hier mitzumachen, bestimmt ganz entscheidend Ihren künftigen Erfolg insgesamt.